Berliner Al-Kaida-Prozess: Lange Haftstrafen gefordert

jankuhlmann.net, 16. Januar 2013

Seit einem Jahr läuft vor dem Kriminalgericht in Berlin-Moabit der Terrorprozess gegen Yusuf O. und Maqsood L. – heute hat die Generalbundesanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten und langjährige Haftstrafen für die beiden gefordert. Der Vorwurf: Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung.

Die Anklage hält es für erwiesen, dass Yusuf O. Mitglied der Terrorgruppe «Deutsche Taliban Mudschahidin» (DTM) war und sich später Al-Kaida anschloss. Auch Maqsood L. soll dem Terrornetzwerk angehört haben. Die Generalbundesanwaltschaft forderte für Yusuf O. eine Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten, Maqsood L. soll für sieben Jahre ins Gefängnis.

Die beiden Angeklagten waren laut Anklage im Frühjahr 2011 aus dem Grenzgebiet zwischen Pakistan und Afghanistan nach Europa zurückgekehrt, wo sie Geld für Al-Kaida sammeln und neuen Kämpfer anwerben sollten. Sie gelangten zunächst über den Iran und die Türkei nach Budapest. Yusuf O., ein 27 Jahre alter Deutsch-Türke aus Berlin, reiste nach Wien, um seinen Auftrag zu erfüllen. Der gebürtige Österreicher Maqsood L. (23) wiederum zog weiter in die deutsche Bundeshauptstadt. Im Mai 2011 wurde zunächst Maqsood L. in Berlin festgenommen, etwas später fasste die österreichische Polizei Yusuf O. in Wien.

Yusuf O. ist in Berlin aufgewachsen. Nach dem Abitur studierte er kurzzeitig Wirtschaftsingenieurwesen. Im Mai 2009 macht er sich zusammen mit zwei anderen «Dschihadisten», darunter Fatih T., von Berlin aus auf den Weg ins Grenzgebiet zwischen Afghanistan und Pakistan, um gegen die «Ungläubigen» zu kämpfen. In Waziristan gründete er laut Anklage die «Deutschen Taliban Mudschahidin» mit. Der Terrorgruppe gehörten demnach zunächst sechs, später zwölf Mitglieder an , darunter auch der Berliner Danny R., der Ende April 2010 bei einer Schießerei mit pakistanischen Soldaten ums Leben kam. An seiner Seite starb damals auch der saarländische Dschihadist Eric Breininger.

In dem mehrstündigen Plädoyer zeichnete der zuständige Oberstaatsanwalt sehr detailliert den Weg von Yusuf O. und Maqsood L. nach. Die Ankläger halten es durch Zeugenaussagen und Stimmenvergleiche für erweisen, dass Yusuf O. in Drohvideos unter dem Kampfnamen Ayyub al-Almani auftrat. Mit den Videos versuchte die DTM, in Deutschland Angst und Schrecken zu verbreiten. So tauchte im September 2009 kurz vor der Bundestagswahl das Video mit dem Titel «Der Ruf zur Wahrheit» auf. Yusuf O. alias Ayyub Al-Almani war darin mit Waffe und Patronengurt zu sehen. Zu Bildern vom Brandenburger Tor, vom Oktoberfest in München oder vom Kölner Dom wurde dazu aufgerufen, den gewaltsamen «Dschihad» nach Deutschland zu tragen.

Der Kopf der DTM kam wie Danny R. und Eric Breininger bei der Schießerei im April 2010 ums Leben. Danach war die Terrorgruppe führungslos. Yusuf O. schloss sich später Al-Kaida an, wo er auch Maqsood L. kennen gelernt haben soll. Beide Angeklagte haben in dem Prozess geschwiegen.

Das Urteil soll voraussichtlich Ende nächster Woche gefällt werden.

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