Al-Kaida-Prozess: Verteidiger wollen Freisprüche

jankuhlmann.net, 17. Januar 2013

Im Al-Kaida-Prozess vor dem Kriminalgericht in Berlin-Moabit haben heute die Verteidiger ihre Plädoyers gehalten – und für die beiden Angeklagten Yusuf O. und Maqsood L. Freisprüche beantragt. Gestern hatte die Anklage nach mehr als 70 Verhandlungstagen für die beiden jungen Männer lange Haftstrafen gefordert.

Der Berliner Deutsch-Türke Yusuf O. steht vor Gericht, weil er Mitglied bei den «Deutschen Taliban Mudschahidin» (DTM) und bei Al-Kaida gewesen sein soll. Dem Österreicher Maqsood L. wird zur Last gelegt, zu Al-Kaida gehört zu haben. Die Anklage lautet auf Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Beide waren im Mai 2011 festgenommen worden, nachdem sie laut Anklage aus Waziristan nach Europa zurückgekehrt waren, um hier neue «Dschihadisten» zu rekrutieren.

Die Verteidiger beantragten Freisprüche, weil es «kein ausreichendes Maß an Sicherheit gebe, dass die Vorwürfe stimmen». Die Anwälte von Yusuf O. bestritten dabei, dass es sich bei der DTM überhaupt um eine Organisation gehandelt habe. Dafür fehlten die Belege. Weder habe die DTM «eine ausgereifte innere Organisationsstruktur» besessen noch sich selbst finanziert. Auch habe sie keine eigenständigen Operationen ausgeführt. Zwar seien die DTM-Mitglieder mit Waffen herumgelaufen; das sei aber im Grenzgebiet zwischen Afghanistan und Pakistan normal. Die Bedeutung der DTM sei «minimal» gewesen.

Zudem ist es laut den Anwälten ungeklärt, dass es sich bei Yusuf O. um den Mann gehandelt hat, der in Drohvideos als Ayyub al-Almani auftrat.

Für die Verteidiger ist auch unbewiesen, dass Yusuf O. und Maqsood L. Mitglieder bei Al-Kaida waren. Die Generalbundesanwaltschaft hatte diesen Anklagepunkt vor allem darauf gestützt, dass das mittlerweile inhaftierte hochrangige Al-Kaida-Mitglied Younes el Mauretani die beiden angeworben und geführt habe. El-Mauretani soll es auch gewesen sein, der die beiden nach Europa geschickt hatte.

Mitte vergangenen Jahres teilte aber der BND in einer Erklärung mit, diese Darstellung stimme nicht mehr. Neue Erkenntnisse hätten ergeben, dass die beiden von einer anderen Person angeworben worden seien und zu einer anderen Zelle gehört hätten. Wer diese andere Person aber war, blieb unklar.

Die Verteidiger vermuten, dass diese neuen Informationen aus einem Verhör des pakistanischen Geheimdienstes ISI mit el Mauretani stammen, der im Herbst 2011 festgenommen worden war. Da der ISI aber dafür bekannt sei, dass er foltere, dürften diese Informationen vor einem deutschen Gericht nicht verwendet werden, so die Rechtsanwälte.

Laut den Verteidigern hätten Yusuf O. und Maqsood L. nach ihrer Rückkehr nach Europa zwar Kontakt mit verschiedenen Personen aufgenommen, jedoch nicht versucht, diese als neue Al-Kaida-Mitglieder zu gewinnen. Vor allem die Anwälte von Maqsood L. bemühten sich darum, ihren Mandanten als Dilettanten darzustellen. Er sei kein «Dr. Mabuse», sondern passe eher in die Fernsehsendung «Die dümmsten Verbrecher der Welt», sagte einer der beiden Verteidiger des Österreichers.

Maqsood L. habe auch nicht gewusst, welch brisantes Material er auf einer Speicherkarte bei sich trug, die die Polizei bei ihm fand. Die Sicherheitsbehörden ordnen die dort gespeicherten Dokumente mit Anleitungen zum gewaltsamen «Dschihad» der engere Al-Kaida-Führung zu.

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